Aberglaube im Mittelalter
Im Mittelalter war der Aberglaube eine gefährliche Angelegenheit. Die Kirche spielte hierbei eine sehr große Rolle. Im Zuge der Christianisierung galten die alten Gebräuche und Riten der vorangegangenen Naturreligionen, wie zum Beispiel die nordische Religion mit Odin und Walhall, als Bedrohung.
Da die Kirche allerdings immer mehr Anhänger und Befürworter fand, und folglich über mehr Geld verfügte und mehr Macht ausüben konnte, begann sie nach einiger Zeit, aktiv und bewusst Jagd auf die Ungläubigen zu machen. Die Unglückseligen, derer die Kirche habhaft werden konnte, wurden entweder gezwungen, sich zu Gott zu bekennen, oder sie wurden als Heiden und Ketzer verfolgt und getötet.
Später folge dann die Inquisition. Am bekanntesten ist hierbei die spanische Inquisition, jedoch gab es viele verschiedene Formen, zum Beispiel die bischöfliche und später die päpstliche Inquisition, bei welcher ab 1252 die Folter erlaubt wurde, mit der sehr vagen Einschränkung, dass den Verdächtigen keine bleibenden körperlichen Schäden zugefügt werden durften.
Das übergeordnete Ziel der Inquisition war die Reinhaltung des Glaubens. Die Grundsätze lauteten, die Abweichenden auf den Weg zurück auf den heiligen Pfad Gottes zu führen, so dass ihre Seelen den ewigen Frieden mögen. Sollte dies jedoch bei den Betroffenen unmöglich erscheinen, so erhielt man die offizielle Erlaubnis, sie physisch zu vernichten. Ihre Aufträge erhielt die Inquisition direkt von den kirchlichen Oberhäuptern, teilweise vom Papst selbst. Die Geldmittel ergaben sich dabei aus den Vermögen der Verurteilten selbst, da es kaum eine reelle Chance gab, dem Urteil der Inquisition zu entkommen.
Um das gewünschte Geständnis von den Verurteilten zu erhalten, kannte die Inquisition sehr effektive Mittel, ihre Opfer zum reden zu bringen.
Ziel der späteren Inquisition waren zumeist Frauen, die der Verfolgung zum Opfer fielen, da sie der schwarzen Magie angeblich leichter zum Opfer fielen, als Männer. Dies konnten ganz unschuldige Menschen sein, die ihren Mitbürgern halfen, indem sie Kräutermedizin herstellten, oder die Naturgeister um Hilfe für eine gute Ernte oder eine schwierige Geburt baten. Sobald jedoch in dem Dorf etwas Schlimmes passierte, wie zum Beispiel eine verdorbene Ernte oder eine Fehlgeburt, so wurden diese Frauen gern als Hexen bezeichnet und es fanden sich viele „Zeugen“ , die beobachtet haben wollen, wie die entsprechende Frau mit dem Teufel tanzte, böse Zauber wirkte und sich mit Dämonen vereinte. Diese Frauen waren so gut wie verloren.
Natürlich erhielten sie die Chance zu beweisen, dass sie unschuldig waren. Bei der Untersuchung, ob es sich bei der Angeklagten tatsächlich um eine Hexe handeln sollte, stand das im Jahre 1486 veröffentlichte Buch „Der Hexenhammer“ zur Seite. Der Autor Heinrich Kramer(lat. Henricus Institoris) beschreibt in diesem Buch sehr deutlich, woran eine Hexe zu erkennen sei. Dieses Werk wurde zwar weder weltlich, noch kirchlich jemals offiziell anerkannt, doch änderte dies nichts an der Tatsache, dass es oftmals eingesetzt wurde.
Eine der wichtigsten Proben, ob es sich um eine Hexe handelt, oder nicht, war die Nadelprobe. Hierbei wurde bei der Angeklagten ein sogn. Hexenmal gesucht. In den meisten Fällen wer es ein einfaches Muttermal. Man stach mit einer Nadel hinein und sofern es blutete, galt die Unschuld als bewiesen. Ein paar Nadeln, die aus dieser Zeit noch erhalten sind, weisen allerdings einen Mechanismus auf, der bewirkt, dass sich bei Druck die Nadelspitze in den Schaft zurückzieht. Dadurch entsteht weder Schmerz, noch blutet es und die Angeklagte galt als schuldig.
Auch sehr verbreitet war die Tränenprobe. Denn Hexen war es angeblich nicht gegeben, Tränen zu vergießen. Es kam nicht selten vor, dass Ungeständige aufgefordert wurden, zu weinen. Gelang ihnen dies, so galten sie als unschuldig. Wenn sie allerdings nicht mal unter Folter imstande waren, Tränen zu vergießen, galt ihre Schuld als bewiesen.
Doch auch wenn die Schuld als bewiesen galt, so durfte die Angeklagte nicht ohne ein Geständnis verurteilt werden. Das galt auch für die Inquisition. Doch bei den zahlreichen Foltermethoden, die der Inquisition zur Verfügung standen, war es ein leichtes, die vermeintliche Hexe zu dem gewünschten Geständnis zu bewegen.
Das Urteil sah dann immer gleich aus. Die arme Seele der Hexe musste vom Bösen gereinigt werden. Dies geschah durch das Feuer, dem eine reinigende Wirkung nachgesagt wird. Die Hexen wurden also auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Als besonderer Akt der Gnade galt das vorherige Erdrosseln, das Enthaupten oder das Umhängen eines Schwarzpulversäckchens um den Hals der Verurteilten.